Jahresabschlusserstellung
Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Aufstellung ihres Jahresabschlusses, sei es in Form einer Einnahmeüberschussrechnung, einer Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung sowie eines Konzernabschlusses.
01
Bilanz und Gewinn- / Verlustrechung
02
Einnahmeüberschussrechnung
Bilanz und Gewinn- / Verlustrechung
Die handelsrechtliche Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung stellt die steuerliche Ausgangsbasis für bilanzierende Steuerpflichtige dar. Neben steuerlichen Erfordernissen dienen sie finanzierenden Banken oder anderen Geschäftspartnern als Informationsgrundlage. Unser Anspruch ist daher, die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung in enger Abstimmung mit unseren Mandanten zu erstellen und steuerliche Gestaltungsspielräume zugunsten unserer Mandanten auszuschöpfen und dabei stets den Blick auf die betriebswirtschaftlichen Aspekte zu behalten.
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Erstellung von handels- und steuerrechtlichen Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen mit und ohne Plausibilitätsbeurteilungen
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Detaillierte Besprechungen mit unseren Mandanten
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Ausschöpfen steuerlicher Gestaltungsspielräume
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Anmerkungen und Empfehlungen zu verschiedenen betriebswirtschaftlichen Aspekten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung
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Elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung
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Veröffentlichung des Jahresanschlusses beim Bundesanzeiger
Einnahmeüberschussrechnung
Die Einnahmeüberschussrechnung stellt die steuerliche Ausgangsbasis für nicht-bilanzierende Steuerpflichtige dar. Neben steuerlichen Erfordernissen dient sie finanzierenden Banken oder anderen Geschäftspartnern als Informationsgrundlage. Unser Anspruch ist daher, die Einnahmeüberschussrechnung im Schulterschluss mit unseren Mandanten zu erstellen und steuerliche Gestaltungsspielräume zugunsten unserer Mandanten auszuschöpfen und dabei stets den Blick auf die betriebswirtschaftlichen Aspekte zu behalten.
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Erstellung von Einnahmeüberschussrechnungen
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Detaillierte Besprechungen mit unseren Mandanten
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Ausschöpfen steuerlicher Gestaltungsspielräume
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Elektronische Übermittlung an die Finanzverwaltung