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Steuerberatung

Wo andere mit Steuerberatung aufhören, machen wir weiter. Wir verstehen unter Steuerberatung nicht nur Vergangenheitsbewältigung in Form der Erstellung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen, sondern die passgenaue zukunftsorientiert Betreuung unserer Mandanten in allen wirtschaftlichen Situationen und Lebenslagen.

01
Laufende Steuerberatung
02
Steuerliche Gestaltungsberatung
03
Erstellung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen
04
Steuerliche Unterstützung bei Gesellschafts- und sonstigen Verträgen
05
Betreuung von Betriebsprüfungen
06
Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
07
Rechtsdurchsetzungsberatung in Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren
08
Erbschafts- und Schenkungssteuerliche Beratung
09
Betreuung von Vereinen

Laufende Steuerberatung

Bedingt durch den Umstand, dass die steuerliche Gesetzgebung und Rechtsprechung in stetem Fluss sind, ist es unerlässlich, fortlaufend steuerlich beraten zu sein. Wir informieren Sie mit unseren regelmäßigen Newslettern über relevante steuerrechtliche Implikationen. Aber auch viele weitere Aspekte Ihrer Unternehmung verdienen eine fortlaufende steuerliche Würdigung.

  • Information über steuerliche Neuerungen

  • Umsetzung aktueller Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung

  • Ständige Kommunikation mit den Mandanten und den Finanzbehörden

Steuerliche Gestaltungsberatung

Jeder verwirklichte Lebenssachverhaltung birgt steuerliche Konsequenzen. Dies zieht sich durch alle Bereiche des täglichen Lebens, wie z.B. beim Verkauf von Immobilien, der Inanspruchnahme von Abfindungen bis hin zur Erbschaft oder Schenkung. Hier bietet eine steuerliche Beratung im Vorfeld oft erhebliches Einsparpotential. Wir unterstützen Sie dabei, dieses zu heben.

  • Eingehende Analyse des zu verwirklichenden Sachverhalts
  • Steuerliche Begutachtung
  • Erstellung von Vorteilhaftigkeitsanalysen aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht
  • Steuerliche Unterstützung bei Verhandlungen sowie Vertragsgestaltungen
  • Steuerliche Begleitung und Überwachung der Umsetzung

Erstellung von betrieblichen und privaten Steuererklärungen

Wir erstellen für unsere Mandanten deren betriebliche und private Steuererklärungen und bringen dabei unsere langjährige Erfahrung sowie Kenntnisse um die neueste Gesetzgebung sowie Rechtsprechung zugunsten unserer Mandanten ein. Insbesondere im Bereich der privaten Steuererklärungen unterstützen wir Arbeitnehmer, Vermieter, Kapitalanleger sowie Rentner.
  • Beantragung von Nichtveranlagungsbescheinigungen (NV-Bescheinigungen)
  • Laufender Austausch mit unseren Mandanten
  • Ausschöpfen steuerlicher Gestaltungsspielräume
  • Effiziente Beleg- und Informationsanforderung, um Ihren Aufwand möglichst gering zu halten
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Übernahme der kompletten Korrespondenz mit den Finanzbehörden

Machen Sie gleich einen Termin mit Ihrem Steuerberater

Steuerstraf- und Bußgeldverfahren

Wir unterstützen unsere Mandanten im Rahmen von Steuerstraf- und Bußgeldverfahren, inklusive steuerlicher Selbstanzeigen Hierbei bringen wir all unsere Erfahrung aus langjähriger Tätigkeit als Steuerberater und ehemalige Finanzbeamte und unsere vollen Einsatz ein.
  • Sachverhaltsaufarbeitung
  • Analyse möglicher Strategien und Festlegung von angestrebten Ergebnissen
  • Vermeidung von Selbstbelastung und folgeschweren Fehlern
  • Diskretion

Rechtsdurchsetzungsberatung in Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren

Aus Erfahrung wissen wir, dass Recht zu haben nicht immer auch gleichzeitig bedeutet, Recht zu bekommen. Daher unterstützen wir Sie dabei, Ihr Recht gegenüber den Finanzbehörden im Rahmen von Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren durchzusetzen.
  • Erstellung und Führen von Einsprüchen sowie Klagen
  • Anfertigung von Stellungnahmen
  • Vertretung der Mandanten gegenüber den Finanzbehörden und vor Finanzgerichten
  • Übernahme der kompletten Korrespondenz

Erbschafts- und Schenkungssteuerliche Beratung

Sie haben etwas zu vererben oder zu verschenken? Wir unterstützen Sie dabei, dies steuerlich effizient zu gestalten und den Fiskus hieran so gering wie möglich zu beteiligen. Hierbei liegt unser Fokus jedoch nicht allein auf steuerlichen Gesichtspunkten. Wir analysieren auch die Praktikabilität von verschiedenen Wegen der Nachfolgeplanung und gehen auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein.
  • Bewertung von Immobilien und Unternehmen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Vollumfängliche steuerliche Begleitung der Erbschaft sowie Schenkung, insbesondere unter enger Zusammenarbeit mit Notaren
  • Ausschöpfen steuerlicher Gestaltungsspielräume
  • Effiziente Beleg- und Informationsanforderung, um Ihren Aufwand möglichst gering zu halten
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Übernahme der kompletten Korrespondenz mit den Finanzbehörden

Betreuung von Vereinen

Dem Engagement der Mitglieder Ihres Vereins sind keine Grenzen gesetzt? Nichts desto trotz gilt es, die strengen Anforderungen des Fiskus im Blick zu behalten, um beispielsweise sicherzustellen, dass ein möglicher gemeinnütziger Status Ihres Vereins nicht gefährdet wird. Durch unsere langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Betreuung von Vereinen stellen wir eine korrekte Zuordnung der Vereinsaktivitäten zu den Bereichen des ideellen Bereichs, der Vermögensverwaltung, des Zweckbetriebes sowie des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sicher.
  • Finanzbuchhaltung
  • Kapitalflussrechnung
  • Mittelverwendungsrechnung
  • Einordnung der Vereinsaktivitäten in die vier Bereiche
  • Ausschöpfung steuerlicher Gestaltungsspielräume, zum Beispiel Übungsleiterpauschale